| Die Jugendwerkhöfe in der ehemaligen DDRDie Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 des Grundgesetzes)
Wer in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren ehemaligen "DDR" als Jugendlicher nicht ins System passte wurde zumeist in einen der etwa 30 Jugendwerkhöfe, die es zwischen 1945 und 1990 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren ehemaligen "DDR" gab, eingewiesen. Jugendwerkhöfe waren Einrichtungen der Jugendhilfe und hatten das Ziel, Jugendliche die für das DDR-Regime als Schwererziehbar galten zu disziplinieren und zu Sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen.
Die Einweisung in einen Jugendwerkhof erfolgte ohne ein Gerichtsurteil nur durch einen Beschluss einer Kommission der Jugendhilfe (siehe Foto) die Eltern mußten der Entscheidung zur Einweisung in einen Jugendwerkhof zustimmen und Taten das in den meisten Fällen auch. Die Einweisung in den Jugendwerkhof erfolgte für einen Zeitraum von meistens 18 Monaten. Für die Zeit des Aufenthaltes ihrer Kinder in einem Jugendwerkhof behielten die Eltern das Eruiehungsrecht über ihre Kinder und wurden verpflichtet den Kontakt zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten.
Als Sinnbild für die Knechtung und Unterdrückung von Jugendlichern galt der GJWH (Geschlossener Jugendwerkhof) im Sächsischen Torgau.Wer dort hinkam,war den Erziehern gnadenlos ausgeliefert, denn sie konnten mit ihm machen was sie wollten denn der Jugendliche hat nach seinem Aufenthalt dort,die ganze Härte und Unmenschlichkeit der Erziehung der staatlichen Jugendhilfe in der ehemaligen DDR am eigenen Leib erfahren.Der Geschlossene Jugendwerkhof in Torgau war an Unmenschlichkeit mit nichts mehr zu unterbieten. Um nach Torgau zukommen,reichte es schon das ein Jugendlicher aus seinem Stammwerkhof mehrmals abgehaun, oder wie die Verantwortlichen der Werkhöfe es nannten, wiederholt abgängig war. Eine gerichtliche Entscheidung zur Einweisung in den Geschloßenen Jugendwerkhof Torgau lag in keinem der Einweisungsfälle vor.Was dann dort mit den Jugendlichen geschah,war Rechtsbruch in höchster Potenz.
Es gab aber noch andere Jugendwerkhöfe,die auf die ganze DDR verteilt waren.Dieses waren Jugendwerkhöfe der Kategorie Offener Jugendwerkhof.Diese Jugendwerkhöfe waren zwar nicht so schlimm wie der in Torgau,aber beim sogenannten Erziehungsziel,unterschieden sich diese Werkhöfe nicht groß voneinander.All diese Einrichtungen orientierten sich an Anton Semjonowitsch Makarenko,ein Pädagoge in ehemals Sowjetrussland und Leiter eines Kinder und Jugenddorfes.Ich vergleiche die Methoden in den Jugendwerkhöfen immer mit der Methode Zuckerbrot und Peitsche,was sie in jedem Fall auch war. Die Aufenthaltsdauer in einem Jugendwerkhof der ehemaligen DDR betrug 18 Monate oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr.
Fortsetzung folgt ...... |
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